Mindestlohnkommission: Hungerlohn bis 2025

Deutschland: Der Mindestlohn von aktuell 12,- Euro wird 2024 und 2025 um jeweils 41 Cent steigen. Das entspricht prozentualen Erhöhungen von 3,4 bzw. 3,3 Prozent. Die Mindestlohnkommission hat diese Beträge beschlossen und dabei die Gewerkschaftsvertreter überstimmt. Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, diesen Beschluss umzusetzen und befand darüber hinaus, dass der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte sei. 1

Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn per Gesetz auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Hintergrund waren die aufgrund geostrategischer Interessen sprunghaft angestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten. Als Grundlage der Berechnung hat sich die Mindestlohnkonferenz jedoch auf die zuvor geltenden 10,45 Euro aus 2022 bezogen, kritisiert Stefan Körzell, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB.

Die aktuelle Inflationsrate liegt bei 6,1% – die Lebenshaltungkosten sind sogar 14,3% höher als 2022. Mit dem Beschluss der Mindestlohnkommission erwartet die Mindestlohnbezieher also ein heftiger Verlust an Kaufkraft. Zumal hier die Gruppe Erwerbstätiger getroffen wird, an denen 13. und 14. Gehälter, Boni und freiwilliger Inflationsausgleich in der Regel komplett vorbei gehen.

Bemerkenswert ist die Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass bis Ende 2024 die EU-Mindestlohnregelung umgesetzt sein müsste. Der Mindestlohn würde bei korrekter Berechnung 14,- Euro betragen müssen und würde 6 Millionen Lohnabhängingen ein besseres Leben ermöglichen.

St. Elisabeth-Krankenhaus Nürnberg: Drei Betriebsratsmitglieder mit Kündigung bedroht

Nürnberg: Die Geschäftsleitung des Pflegeheims St. Elisabeth geht mit Hilfe der Kölner Kanzlei CMS, Rechtsanwältin Malina Gorke,  gegen Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte vor. Das Heim gehört zur Altenwohn-und Krankenpflege-Betriebs-GmbH ALWO-Unternehmensgruppe.

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