Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und bekommen Lohn, auch wenn sie krank sind. Nicht nur geleistete Stunden müssen bezahlt werden.
Für Minijobber gelten diesbezüglich die gleichen Regeln wie für sozialversicherungspflichtige Angestellte. Dies gilt sowohl beim Minijob bei einer Firma als auch im Privathaushalt. Die Küchenhilfe im Restaurant, die bedienende Studentin, der Zeitung austragende Schüler wie auch die Reinigungskraft im Privathaushalt – alle haben diese Ansprüche.
Urlaub
Auch Minijobber haben Anspruch auf gesetzlichen und bezahlten Mindesturlaub von 4 Wochen.
Um die Anzahl der Urlaubstage zu bestimmen, ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitstage wichtig. Dabei ist egal, wie viele Stunden an diesen Tagen gearbeitet werden.
Die Urlaubstage werden dann folgendermaßen berechnet:
regelmäßige Arbeitstage je Woche x 4 Wochen
Ist die Arbeitszeit nicht wöchentlich gleich, wird mit den Arbeitstagen im Jahr gerechnet.
Jahresarbeitstage / 52 Wochen x 4 Wochen
Ist der Urlaub im (Tarif-)Vertrag höher festgelegt, gelten selbstverständlich diese Regelungen.
Arbeitet ein Arbeitnehmer 6 Monate bei einem Arbeitgeber hat er Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Krankheit
Wenn ein Minijobber krank ist, dann hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie jeder andere Angestellte. Er bekommt seinen Lohn auch wenn er krank ist, muss aber auch genauso Krankmeldungen abgeben.