Kampf um Tarifvertrag Entlastung: Arbeitsgericht weist einstweilige Verfügung gegen Ausstand der Beschäftigten am Uniklinikum Bonn ab

Es ist nicht das erste Mal, dass Kliniken versuchen, Arbeitsniederlegungen ihrer Beschäftigten per einstweiliger Verfügung gerichtlich verbieten zu lassen. Der Berliner Krankenhauskonzern Vivantes hat das Instrument während der wochenlangen Auseinandersetzung um einen Tarifvertrag Entlastung und gleiche Bezahlung in den Tochterunternehmen im vergangenen Jahr mehrfach eingesetzt. Am Ende konnte er die Streiks nicht verhindern – weder im Mutterkonzern noch in den Tochtergesellschaften. Ungewöhnlich ist es, wenn bereits in der siebten Wochen gestreikt wird, schon ernsthafte Verhandlungen geführt werden und ein erstes, wenn auch äußerst bescheidenes Angebot von seiten der »Arbeitgeber« auf dem Tisch liegt. Am Dienstag verhandelte das Arbeitsgericht Bonn über die einstweilige Verfügung des Universitätsklinikums Bonn (UKB) gegen den Ausstand der Beschäftigten, die gemeinsam mit den Belegschaften der anderen fünf Universitätskrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für einen Tarifvertrag Entlastung streiken. Und wies den Antrag ab.

Das UKB hatte den juristischen Schritt mit der Verantwortung für die Patienten begründet. In den »täglichen sogenannten Clearinggesprächen mit der Streikleitung« würden »notwendige Operationen und Behandlungen nicht freigegeben«, hatte Viola Röser, Pressesprecherin des UKB, auf jW-Anfrage mitgeteilt. Die Wartelisten würden immer größer. »Um Schaden von den Patienten abzuhalten«, solle das Gericht entscheiden, »ob die Streiks noch verhältnismäßig sind«.

Nun sind die Behandlung von Notfallpatienten und die dringend notwendige Versorgung von erkrankten Menschen in den Notdienstvereinbarungen geregelt, auf die sich Verdi und die Kliniken geeinigt haben. Das sah auch das Gericht so. Die Richterin war außerdem der Meinung, dass der Streik gerechtfertigt und die Forderungen der Beschäftigten nach mehr Personal und Entlastung tarifierbar seien.

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